Panaschieren und Kumulieren ohne ungültig zu wählen!

GRÜNE Florstadt treffen sich zum Austausch

Eine interessierte Runde von Florstädter*innen traf sich im Vorfeld der Kommunalwahl im Stadener Bürgerhaus, um Vor- und Nachteile des Panaschierens und Kumulierens zu besprechen. Die eine Hälfte der Besucher*innen hatte bereits Erfahrung mit Kumulieren und Panaschieren, für die andere Hälfte war es eher Neuland.
Zunächst wurde erläutert welche Gremien in Florstadt zu wählen sind: das sind der Kreistag mit 81 Sitzen, das Stadtparlament mit 31 Sitzen und 5 Ortsbeiräte mit 5, 7 bzw. 9 Sitzen. Die zu vergebende Stimmenzahl ist identisch mit der Sitz-Anzahl; so gibt es 81 Stimmen für den Kreistag, 31 Stimmen für das Stadtparlament und je nach Wohnort auch die entsprechenden Stimmen für die Ortsbeiräte. Im Anschluss wird an Beispiel das Listenkreuz, Kumulieren, Panaschieren und Namen streichen erläutert.

Die wichtigsten Informationen wurden in Form eines Merkblattes verteilt.

Umfangreich diskutiert wurde die Möglichkeit, dass sich mit Kumulieren und Namen streichen eine Listenreihenfolge sehr schnell verändern kann. Bei der Kreistagswahl hat man die Möglichkeit Personen aus dem eigenen Ort eine größere Zahl von Stimmen zu geben, um die Präsenz der eigenen Kommune im Kreistag zu verbessern. Allgemein wurde empfohlen, dass umfangreiches Panaschieren und Kumulieren am eigenen Schreibtisch einfacher umzusetzen ist als im Wahllokal. Wer also sichergehen möchte, dass er nicht ungültig wählt, sollte sich Briefwahlunterlagen bestellen, was mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung ganz einfach zu bewerkstelligen ist.

Panaschieren und Kumulieren in Florstadt

Sie dürfen bei der Kommunalwahl in Florstadt nur so viele Stimmen vergeben wie Sitze vorhanden sind, also

  • 81 Stimmen für den Kreistag
  • 31 Stimmen für das Stadtparlament
  • 5 (Staden, Leidhecken), 7 (Stammeim, Nieder-Mockstadt),
    9 (Nieder-/Ober-Florstadt) Stimmen für die Ortsbeiräte
  1. Sie haben so viele Stimmen wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
  2. Sie können Ihre Stimmen an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel verteilen, auch an Personen aus verschiedenen Listen, das nennt man Panaschieren.
  3. Sie können Ihre Stimmen auch Anhäufen indem Sie zwei oder drei Stimmen an eine bestimmte Person geben. Das nennt man Kumulieren.
  4. Sie können es sich auch einfach machen und nur eine Liste wählen, indem Sie oben ein Listenkreuz setzen und überhaupt keine Einzelstimmen vergeben. Mit dem Listenkreuz geben Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent an die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste und werden von oben nach unten einzeln verteilt.
  5. Sie können Ihre Stimmen auch nur zum Teil wie unter Nr. 2 beschrieben verteilen und zusätzlich eine Liste ankreuzen; damit gehen Ihre Reststimmen an die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste und werden von oben nach unten einzeln verteilt.
  6. Bei der Vergabe eines Listenkreuzes können Sie aus der angekreuzten Liste einzelne Namen herausstreichen; diese Personen erhalten dann keine Stimme aus Ihrem Kontingent.

Ungültig wird ein Wahlzettel

  • wenn zwei Listenkreuze gesetzt werden
  • wenn mehr Stimmen vergeben werden wie bei einer Liste zulässig

Mit Panaschieren, Kumulieren und Streichen einzelner Personen kann die Reihenfolge der Wahllisten relativ schnell verändert werden. So können z. B. Spitzenkandidaten nach hinten rutschen und „Hinterbänkler“ nach vorne gewählt werden.

Das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und Wähler kann so große Wirkung haben.

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